EU – Urteil des EuGH zum Zugang zu harmonisierten Normen

In einem Urteil von Anfang März (C-588/21 P) hat der Europäische Gerichtshof seine Haltung bekräftigt, dass harmonisierte Normen einen Teil des EU-Rechts darstellen. Damit besteht an ihrer Verbreitung ein überwiegendes öffentliches Interesse und die EU ist auf Basis ihrer eigenen Regelungen zur Transparenz verpflichtet, freien Zugang zu diesen Dokumenten zu gewährleisten. Der Gerichtshof äußerte sich nicht explizit zu urheberrechtlichen Fragen. Es bleibt offen, wie weitgehend das Zugangsrecht ist und wie es gestaltet werden soll.

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